Unsere Allgemeinen Geschäftbedingungen § 1 Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde RedSea Divers den Abschluß bzw Vermittlung eines Vertrages verbindlich an Die Anmeldung kann schriftlich per Fax oder E Mail vorgenommen werden Sie erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern Der Kunde steht für deren Vertragsverpflichtung wie für seine eigenen Verpflichtungen ein sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat Der Vertrag kommt mit der Annahme durch RedSea Divers zustande Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird RedSea Divers dem Kunden die Rechnung die auch als Bestätigung gilt zusenden § 2 Bezahlung Mit Zusendung der Rechnung/Bestätigung wird eine Anzahlung von 25% gefordert Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt wie in der Rechnung beschrieben unaufgefordert fällig sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6 a oder 6 b genannten Gründen abgesagt werden kann Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt wird RedSea Divers von der Leistungspflicht frei und kann die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen wenn ein Recht zur Zahlungsverweigerung nicht vorliegt Die Zahlung der Internetbuchung erfolgt durch Überweisung auf unser deutsches Konto Bei zusätzlichen Leistungen die eventuell vor Ort in Hurghada in Anspruch genommen werden erfolgt die Zahlung vor Ort in bar oder auch per Kreditkarte Unser System akzeptiert VISA und MASTER Card § 3 Leistungen Empfang im Flughafen durch unseren Reiseleiter Er wird euch mit einem RedSea Divers oder des von euch gebuchten Veranstalter Board und dem benötigten Visa im Flughafengebäude erwarten Visakosten 25 Euro Der Reiseleiter wird die Flugtickets einsammeln und rückbestätigen lassen Leistungen für Hotel und Tauchpakete laut Leistungsbeschreibung FÜR SAFARIS GELTEN UNTENSTEHENDE LEISTUNGEN Transfer vom Flughafen zum Boot Safaristart Hurghada 8 Euro Safaristart Süden 35 Euro Vollpension 3 4 Tauchgänge pro Tag Flasche Bleigurt Blei Luft Softdrinks 22 Euro pro Person/Woche an Bord Bier extra Marine Park Gebühr für Brother Islands oder Marinepark 45 $ pro Woche Marine Park Gebühr für Ras Mohammed 10 $ Transfer vom Boot zum Flughafen oder Anschlußhotel in Hurghada § 4 Leistungs und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von RedSea Divers nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind nur gestattet soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind RedSea Divers ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen oder abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen Ggf wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder kostenloser Rücktritt angeboten Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen wenn RedSea Divers in der Lage ist eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten § 5 Rücktritt durch den Kunden Umbuchungen Ersatzpersonen 5 1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise oder gebuchten Leistung zurücktreten Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei RedSea Divers Dem Kunden wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise oder Leistung nicht an so wird RedSea Divers Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen RedSea Divers kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren Bis 30 Tag vor Reiseantritt 25 % pro Person ab 29 bis 22 Tag vor Reiseantritt 40 % pro Person ab 21 bis 15 Tag vor Reiseantritt 60 % pro Person ab 14 bis 3 Tag vor Reiseantritt 75 % pro Person in den letzten 72 Stunden vor Reiseantritt 100 % pro Person 5 2 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin Änderungen hinsichtlich des Reisetermins des Reiseziels des Ortes des Reiseantritts der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen kann RedSea Divers ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben 5 3 Bis zum Reise oder Leistungsbeginn kann der Reisende verlangen dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus der Buchung eintritt Tritt ein Dritter in den Vertrag ein so haften er und der Leistungsnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten evtl entstehenden Mehrkosten Wird eine gebuchte Reise aus Gründen die RedSea Divers nicht zu vertreten hat nicht angetreten oder bei eigener Anreise nicht zur verabredeten Zeit am Leistungsort eingetroffen stellt dies keinen Rücktritt vom Reisevertrag dar und Sie sind dennoch zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet § 6 Rücktritt und Kündigung durch RedSea Divers RedSea Divers kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten a Bis 2 Wochen vor Reiseantritt Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird In jedem Fall ist RedSea Divers verpflichtet den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann hat RedSea Divers den Kunden davon zu unterrichten b Bis 4 Wochen vor Reiseantritt Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für RedSea Divers deshalb nicht zumutbar ist weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist dass die RedSea Divers im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf die Reise bedeuten würde Ein Rücktrittsrecht von RedSea Divers besteht jedoch nur wenn sie dazu führende Umstände nicht zu vertreten haben und wenn sie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet sofern er von einem Ersatzangebot von RedSea Divers keinen Gebrauch macht § 7 Pass Visa Zoll Devisen und Gesundheitsbestimmungen Als bekannt wird vorausgesetzt dass für Reisen nach Ägypten in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist Im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt RedSea Divers dem Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass Visa Zoll Devisen und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft Auskunft soweit diese in Erfahrung gebracht werden können Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich Kosten und Nachteile die dem Kunden aus der Nichteinhaltung von Bestimmungen entstehen gehen zu seinen Lasten es sei denn sie sind durch eine schuldhafte Falsch oder Fehlinformation von RedSea Divers bedingt Soweit von RedSea Divers aus den zur Verfügung stehenden Informationen zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden gehen wir davon aus dass der Teilnehmer/Kunde deutscher Staatsbürger ist sofern uns eine andere Staatsbürgerschaft vom Teilnehmer nicht mitgeteilt wird § 8 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge bei zum Buchungszeitraum nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert gefährdet oder beeinträchtigt so können sowohl RedSea Divers als auch der Reisende den Vertrag kündigen Wird der Vertrag gekündigt so wird RedSea Divers für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen § 9 Gewährleistung a Abhilfe Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht so kann der Reisende Abhilfe verlangen RedSea Divers kann die Abhilfe verweigern wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert RedSea Divers kann auch in der Weise Abhilfe schaffen dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird RedSea Divers kann die Abhilfe verweigern wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert b Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde Die Minderung tritt nicht ein soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt den Mangel anzuzeigen c Kündigung des Vertrages Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet RedSea Divers Divingcenter innerhalb einer angemessenen Pflicht keine Abhilfe so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen Dasselbe gilt wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem RedSea Divers erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht wenn Abhilfe unmöglich ist oder von RedSea Divers verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird Er schuldet RedSea Divers den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren d Schadensersatz Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen es sei denn der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand den RedSea Divers nicht zu vertreten hat § 10 Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten Der Reisende ist insbesondere dazu verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist Unterläßt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein § 11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge § 12 Gerichtsstand Der Reisende kann RedSea Divers nur an dessen Sitz verklagen Für Klagen von RedSea Divers gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt der Klageerhebung nicht bekannt ist In diesen Fällen ist der Sitz von RedSea Divers maßgebend § 13 Bedingung für Leistungen bei denen RedSea Divers als Vermittler auftritt Für Reiseleistungen Hotelreisen oder Flüge gilt folgendes RedSea Divers tritt ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen sonstiger touristischer Einzelleistungen sowie fremd veranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter auf Im Falle einer Buchung kommt der die Reise/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger zustande Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen zu denen die vermittelten Reisen/Leistungen erfolgen Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit verwiesen Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer vermittelt werden kann für diese Reise /Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen Die vertragliche Pflicht von RedSea Divers ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von RedSea Divers Für Reisen und touristische Arrangements bei denen RedSea Divers als Eigenveranstalter auftritt gelten die übrigen hier weiter oben aufgeführten Bedingungen Haftung von RedSea Divers als Vermittler Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger RedSea Divers gegenüber sie stellen keine eigene Zusicherung von RedSea Divers gegenüber dem Reiseteilnehmer dar Die Haftung von RedSea Divers erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Aushändigung der Reisedokumente die Weiterleitung von Anzeigen Willenerklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt RedSea Divers haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw besorgten Leistungen der Reiseveranstalter/Leistungsträger Umbuchung / Stornierung bei vermittelnden Leistungen Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der vermittleten Reise/Leistung zurücktreten wobei wir darauf hinweisen dass von den Reiseveranstaltern oder Leistungsträgern Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises erhoben werden siehe die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger Storno und Umbuchungen können nur über RedSea Divers oder der auf der Auftragsbestätigung vermerkten Kontaktadresse von unserem Buchungscenter der Touristikbörse erfolgen Der Rücktritt kann per E Mail mit Angabe der Buchungsnummer erfolgen Eine Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet RedSea Divers behält sich vor dem Kunden alle RedSea Divers aufgrund einer Umbuchung/Stornierung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu EUR 25 pro Person in Rechnung zu stellen Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen dass RedSea Divers kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist Zahlung für vermittelte Leistungen Bei allen vom RedSea Divers vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter Haftungsbeschränkung bei vermittelnden Leistungen Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit gleich aus welchem Rechtsgrund haftet RedSea Divers nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Für einfache Fahrlässigkeit haftet RedSea Divers nur sofern es für seine Vermittlungstätigkeit vom Anmeldenden eine Gebühr erhebt und eine Kardinalpflicht des Vermittlungsvertrages verletzt; in diesem Fall ist die Haftung auf den Reisepreis beschränkt Für Personenschäden gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht Unwirksamkeit einer Reisebedingung bei vermittelnden Leistungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht Gerichtsstand Der Reisende kann RedSea Divers nur an dessen Sitz verklagen Für Klagen von RedSea Divers gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt der Klageerhebung nicht bekannt ist In diesen Fällen ist der Sitz von RedSea Divers maßgebend RedSea Divers Zahabia Beach Hurghada/Egypt Leistungsträger im touristischen Bereich Touristikboerse de Heiko Albert & Stefan Girster OHG Stadtfeldstr 16 D 94469 Deggendorf Tel 0049 991 / 374 119 0 Fax 0049 991 / 21 509 Heiko Albert & Stefan Girster OHG Deggendorf Handelsregister Nr 1891 UST ID Nr DE 211 596 024
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